St. Moritz En­trin­gen: KGR

 

Der Kirchengemeinderat trägt mit dem Pfarrer zusam­men die Verantwortung für das Gemeindeleben.

 

Er bespricht alle für die Gemeinde wichtigen Fragen, trifft die nötigen Entscheidungen und sorgt für deren Durchführung. Auch die Vermögens- und Finanzhoheit liegt beim Kirchengemeinderat.

 

Die Mitglieder des Kirchengemeinderates werden jeweils für fünf Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig. An ihrer Spitze steht die/der gewählte Vor­sitzende, die/der gemeinsam mit dem Pfarrer die Kirchen­gemeinde nach außen vertritt.

 

Die neuen Kirchengemeinderätinnen und -räte finden Sie demnächst hier auf dieser Seite ...